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Ausgabe
06/2014 | 16.06.2014 |
Sehr geehrte Damen und Herren,
„Ich habe es doch nur gut gemeint“ – ein Satz, den wir immer wieder von Freunden, Bekannten und vor allen Dingen Mitarbeitern zu hören bekommen. Und seltsamerweise immer dann, wenn irgendetwas richtig schief gelaufen ist. Was aber steckt wirklich hinter dieser Formulierung? Letztlich soll diese Floskel einfach als Rechtfertigung für Fehler dienen, die durch das Fehlverhalten dessen, der diese Floskel benutzt, entstanden sind. So treffen z.B. Mitarbeiter eigenmächtig Entscheidungen, die deren Kompetenzen überschreiten oder es werden Verantwortungen wahrgenommen, die dem Mitarbeiter nicht zustehen. Oft auch mit dem Argument: „es war doch nur gut gemeint, man wolle ihn (den Chef) nicht mit solch Lappalien belasten“. D.h. der Mitarbeiter hat in diesem Falle auch noch selbst darüber entschieden, was für den Chef wichtig ist oder nicht. Dieser Mitarbeiter überschreitet damit deutlich eine Grenze und rechtfertigt dies durch eine falsche „Fürsorge“. Was dabei aber allzu leicht übersehen wird: im Kern bevormundet er eigentlich seinen Vorgesetzten bzw. Chef! Dieses „gut gemeint“ ist daher immer wieder ein Hinweis darauf, dass Ihr Mitarbeiter vorsätzlich und im vollen Bewusstsein der Folgen, falsch gehandelt hat. Das einzig Positive daran ist, dass Sie und Ihre Führungskräfte dadurch das Recht erhalten, diesem Mitarbeiter Ihrerseits „gut gemeinte“ Konsequenzen angedeihen zu lassen, um sich diese Floskel in Zukunft nur noch sehr selten anhören zu müssen.
Mit freundlichen Grüßen
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Christine Klepsch
Geschäftsführerin |
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Bernd Ratzel
Leiter
Abt. Software |
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