Sehr geehrte Damen und Herren,
Smartphones sind heute aus unserer Welt nicht mehr wegzudenken - immer mehr Leistung und Funktionen werden auf diese verlagert. Filial-Bestellungen? Retouren-Eingabe? Betriebswirtschaftliche Informationen? Zeitpläne, Hygienepläne, Informationen - irgendwie kann man Smartphones für alles nutzen. Doch Vorsicht ist geboten: Nicht alles, was geht, geht auch wirklich. Der Gesetzgeber bzw. die EU hat vielen Dingen einen Riegel vorgeschoben. Messengerdienste für betriebliche Informationen nutzen, Bilder von Filialen versenden, auf denen versehentlich Kunden und Mitarbeiter zu sehen sind, soziale Medien, über die Sie mit Ihren Kunden kommunizieren, sind werden - nicht zu unrecht - kritisch betrachtet. Inzwischen gibt es EuGH-Urteile in Bezug auf verschiedene soziale Plattformen, die schlicht festgestellt haben, dass die betroffenen Plattformen und Nachrichtendienste nicht wirklich DSGVO-konform sind. Und - was ebenfalls festgestellt wurde - die Nutzer für die Verstöße der Plattformen mitverantwortlich sind. Inzwischen löschen Kommunen und Unternehmen ihre Seiten aus diesen sozialen Medien und verlagern sie auf die eigene Homepage oder Mail-Newsletter-Systeme. Mit einer einfachen Internetrecherche mit den Suchbegriffen "EuGH Urteile Datenschutz" können Sie direkt die entsprechenden Urteile und Informationen einsehen. Es ist wichtig, für Sie als Unternehmer, dass Sie sich über die geltende Rechtsprechung genau informieren, denn inzwischen gibt es genügend Anwaltskanzleien, die sich auf Abmahnungen als Einkommensquelle spezialisiert haben. Allein das sollte Hinweis genug sein, Ihren Datenschutz hinsichtlich Messengerdienste und soziale Medien zu prüfen. Wir empfehlen bei Einsatz dieser oder ähnlicher Systeme genau zu prüfen, wo die Daten physikalisch gespeichert werden, wer Zugriff darauf hat und ob die eingesetzte App z.B. Zugriff auf alle Kontaktdaten des Smartphones erhält. Ein Verstoß gegen die DSGVO wird in Zukunft sicherlich kostenintensiver werden als bisher.
Mit freundlichen Grüßen
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